Ab Januar 2025 gibt es im Personalbereich neue und teils erhebliche Digitalisierungsmöglichkeiten! Der Grund dafür? Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Dadurch ist es ab sofort u.a. möglich, Arbeitsverträge in Textform zu erstellen – ganz ohne handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur. Stattdessen können Verträge einfach und unkompliziert an die Mitarbeitenden gesendet werden – das beschleunigt nicht nur Prozesse, sondern spart gleichzeitig auch Papier.
In unserem Webcast schauen wir gemeinsam auf die Chancen, die das Gesetz mit sich bringt. Außerdem zeigt Ihnen unsere Expertin, wie Sie mit dem ECM-System ELO Ihren Personalbereich auf Vordermann bringen, die Prozesse beschleunigen und gleichzeitig die DSGVO-Anforderungen einhalten.
Im Anschluss an die Online-Session wird es ausreichend Zeit geben, um Ihre individuellen Fragen zu klären.
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