Die NIS-2-Richtlinie setzt neue, strengere Maßstäbe für die IT-Sicherheit in KRITIS-Unternehmen (sowie u.a. bei deren Zulieferern und Dienstleistern) und öffentlichen Einrichtungen. Diese müssen ihre Sicherheitsstrategie mitunter deutlich verschärfen. Wer nicht handelt, riskiert nicht nur Sicherheitslücken, sondern möglicherweise auch Bußgelder.
Mit NIS 2 tritt im März 2025 ein Gesetz für ein EU-weit einheitliches Sicherheitsniveau in Kraft: Die Augen zu verschließen gilt also nicht mehr! Das müssen Sie auch nicht – wir unterstützen Sie auf der Suche nach dem richtigen Weg für Ihr Unternehmen!
Bei unserem Webcast am 06. Februar 2025 werden Expert:innen der SIEVERS-GROUP und der ARTUS AG das Thema gemeinsam mit Ihnen aus rechtlicher und organisatorischer Sicht beleuchten. Dabei wagen sie einen Blick auf bis dahin eventuell aufgetretene Verstöße und rechtskräftige Urteile, die sich ggf. bereits abzeichnen – und darüber hinaus auf Möglichkeiten, um diese mit dem richtigen Werkzeug abzuwenden.
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