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Nachhaltigkeitsreporting

Nachhaltigkeitsreporting

ESG- und Nachhaltigkeitsziele datenbasiert erreichen

Nicht erst seit den regulatorischen Anforderungen, wie z.B. der EU Taxonomy oder der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ist das Thema Sustainability in aller Munde. Unternehmen haben es sich zum Ziel gesetzt, nachhaltiger zu agieren, um so aktiv zum Klimaschutz beizutragen sowie attraktiver für den Markt und interessanter für potenzielle Bewerber zu werden. Durch die schrittweise Umsetzung der CSRD wird es nun auch nicht mehr nur börsennotierten Unternehmen oder Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten in der Zukunft zur Pflicht, über relevante Kriterien im Bereich ESG zu berichten.

Doch was bedeutet ESG, welche Kriterien müssen Unternehmen erfüllen und welche Möglichkeiten des Reportings und der Meldung an die zuständigen Stellen gibt es?

Lösungen

Welche Möglichkeiten des ESG-Reportings gibt es für Ihr Unternehmen?

Produktinformationen

Was bedeutet ESG?

ESG steht für EnvironmentalSocial und Governance. Es bezieht sich auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen und deren Verantwortung gegenüber der Umwelt, den Mitarbeitenden und der Gesellschaft. Im Kontext von Finanzinvestitionen wird ESG oft als Maßstab verwendet, um die nachhaltigen Praktiken von Unternehmen zu bewerten und zu vergleichen.

ESG-Faktoren werden häufig als wichtige Indikatoren für die langfristige finanzielle Leistung eines Unternehmens betrachtet, da sie dazu beitragen, das Risiko von Investitionen zu verringern und die Attraktivität von Unternehmen für Investoren zu erhöhen. Es gibt auch eine wachsende Nachfrage nach ESG-Investitionen von Privatpersonen und Institutionen, die ihre Geldanlagen auf nachhaltige Weise gestalten möchten.

Berichtspflicht nach Unternehmensgröße

ab 01.01.2025

zwei der drei Kriterien erfüllt:

  • mehr als 250 Beschäftigte
  • mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme
  • mehr als 50 Mio. € Umsatzerlöse

ab 01.01.2026

alle kapitalmarktnotierten kleinen und mittleren Unternehmen sowie kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen

ab 01.01.2028

als Nicht-EU-Unternehmen, wenn folgende Kriterien erfüllt:

  • mindestens eine Tochtergesellschaft oder
  • Niederlassung in der EU und 150 Mio. € Konzernumsatz in der EU

Drei Geltungsbereiche

Oftmals wird bei den umweltbezogenen Kriterien zwischen drei Scopes unterschieden:

Scope 1

Scope 1 bezieht sich auf die direkten Treibhausgasemissionen (THG) eines Unternehmens, die durch die Nutzung von Brennstoffen, wie z.B. Öl, Gas und Kohle, verursacht werden. Dazu gehören auch Emissionen, die durch den Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen im Unternehmen entstehen.

Scope 2

Scope 2 hingegen bezieht sich auf indirekte Treibhausgasemissionen, die durch den Einsatz von Strom verursacht werden, der von anderen Unternehmen erzeugt wurde. Diese Emissionen entstehen, wenn ein Unternehmen Strom von einem externen Stromanbieter bezieht und dabei Treibhausgase freisetzt, die durch die Erzeugung dieses Stroms verursacht wurden.

Scope 3

Während die Daten für Scope 1 und 2 relativ leicht zu reporten sind, ist es bei Scope 3 anders. Hierbei handelt es sich um indirekte Treibhausgasemissionen, welche nicht direkt vom eigenen Unternehmen produziert werden. Dazu gehören zum Beispiel Emissionen, die durch den Einsatz von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens verursacht werden, wie z.B. durch den Transport von Waren und die Durchführung von Veranstaltungen sowie Kundenterminen.

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Benötigen Sie weitere Informationen oder wünschen ein individuelles Beratungsgespräch, um auch in Ihrem Unternehmen ein effizientes Nachhaltigkeitsreporting aufzubauen? Wir freuen uns auf eine unverbindliche Erstberatung.

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