Bisher betraf das Nachhaltigkeitsreporting nur kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Mit der schrittweisen Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) betrifft das „Environmental, Social and Governance“-Reporting (kurz: ESG-Reporting) ab dem Jahr 2024 allerdings auch mittelständische Unternehmen, die weit unter dem bisherigen Schwellenwert von 500 Beschäftigten liegen.
Erfahren Sie in diesem Webcast, ob auch Ihr Unternehmen von den CSRD-Vorschriften betroffen ist, und warum Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen sollten, um mögliche Strafzahlungen zu umgehen. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Veranstaltung behandelt die Fragen,
Unser ESG-Experte Maurice Janotta, Sales Consultant Business Analytics, gibt Ihnen in dieser Online-Session einen umfassenden Einblick in die CSRD-Richtlinie und zeigt Möglichkeiten, wie Sie das ESG-Reporting professionell umsetzen können.
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